29. Januar: Internationaler Protesttag gegen Angriff auf Gewerkschaftsfreiheit
Solidarität mit der FAU Berlin am 29./30. Januar!
Am 5. Januar wurde gerichtlich bestätigt, dass die FAU Berlin sich weiterhin nicht als „Gewerkschaft“ oder „Basisgewerkschaft“ bezeichnen darf. Zuvor wurden ihr bereits gerichtlich Arbeitskampfmaßnahmen untersagt. Für den Fall, dass die FAU Berlin dennoch eines von beiden wagen sollte, wurden ihr Strafen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro oder Haftstrafe angedroht. Jetzt ist breite Solidarität gefragt.
Dieser juristische Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland ist nicht zuletzt das Ergebnis eines Arbeitskampfes, den die FAU Berlin seit Monaten mit den Beschäftigten gegen das Management des Kino Babylon Mitte in Berlin führte. Die FAU ist der Ansicht, dass es allein Sache von uns ArbeiterInnen ist, zu definieren, was eine Gewerkschaft ist oder welche Gewerkschaft wir für uns wollen. Das Urteil, das in dieser Hinsicht einen Präzedenzfall darstellt, betrifft uns alle.
Die FAU hat beschlossen, sich auf vielfältige Weise gegen dieses faktische Gewerkschaftsverbot zu wehren. So wurde u.a. angekündigt, gegen das Verbot juristisch, notfalls durch alle Instanzen, vorzugehen. Unsere stärkste Waffe ist jedoch nicht das Vertrauen in die Justiz, sondern unsere grenzenlose Solidarität.
Im Ausland hat das Verbot, das mit internationalen Standards bricht, bereits große Empörung ausgelöst. Fast täglich fanden und finden dort Solidaritätsaktionen statt. Es ist Zeit, dass auch hierzulande alle Solidarität üben, die nicht zusehen wollen, wie Gewerkschaftsarbeit von unten erstickt wird.
Die FAU Berlin ruft alle verwandten und befreundeten Organisationen sowie alle besorgten GewerkschafterInnen, FreundInnen und GenossInnen dazu auf, sich an einer internationalen Mobilisierung zur Unterstützung der FAU Berlin zu beteiligen.
http://www.fau.org/artikel/art_100116-204529
Solidarität mit der FAU Berlin am 29./30. Januar!
Am 5. Januar wurde gerichtlich bestätigt, dass die FAU Berlin sich weiterhin nicht als „Gewerkschaft“ oder „Basisgewerkschaft“ bezeichnen darf. Zuvor wurden ihr bereits gerichtlich Arbeitskampfmaßnahmen untersagt. Für den Fall, dass die FAU Berlin dennoch eines von beiden wagen sollte, wurden ihr Strafen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro oder Haftstrafe angedroht. Jetzt ist breite Solidarität gefragt.
Dieser juristische Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland ist nicht zuletzt das Ergebnis eines Arbeitskampfes, den die FAU Berlin seit Monaten mit den Beschäftigten gegen das Management des Kino Babylon Mitte in Berlin führte. Die FAU ist der Ansicht, dass es allein Sache von uns ArbeiterInnen ist, zu definieren, was eine Gewerkschaft ist oder welche Gewerkschaft wir für uns wollen. Das Urteil, das in dieser Hinsicht einen Präzedenzfall darstellt, betrifft uns alle.
Die FAU hat beschlossen, sich auf vielfältige Weise gegen dieses faktische Gewerkschaftsverbot zu wehren. So wurde u.a. angekündigt, gegen das Verbot juristisch, notfalls durch alle Instanzen, vorzugehen. Unsere stärkste Waffe ist jedoch nicht das Vertrauen in die Justiz, sondern unsere grenzenlose Solidarität.
Im Ausland hat das Verbot, das mit internationalen Standards bricht, bereits große Empörung ausgelöst. Fast täglich fanden und finden dort Solidaritätsaktionen statt. Es ist Zeit, dass auch hierzulande alle Solidarität üben, die nicht zusehen wollen, wie Gewerkschaftsarbeit von unten erstickt wird.
Die FAU Berlin ruft alle verwandten und befreundeten Organisationen sowie alle besorgten GewerkschafterInnen, FreundInnen und GenossInnen dazu auf, sich an einer internationalen Mobilisierung zur Unterstützung der FAU Berlin zu beteiligen.
http://www.fau.org/artikel/art_100116-204529




