Findet so wohl nicht statt. Hier werden leider die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 (Art.11 Abs. 1) verletzt.
D.h., Bands wurden grundlos (Begriff der Unschuldsvermutung) ausgeladen und haben Hausverbot erteilt bekommen (durch einen Vorfall an anderer Stelle, der noch geklärt werden muss (vor Gericht wohl)).
Kein Bock auf Nazis?! Das sind Nazi-Methoden!
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