So steht es seit heute in der Online-Ausgabe der taz geschrieben. Der Vollständige Bericht ist nachzulesen auf http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/hardcore-begriff-ist-jetzt-rechte-marke/. Bleiben nur noch ein paar Anmerkungen.
Diese Eintragung gilt ausschließlich für Bekleidungsteile, eine detailierte Liste was darin genau beinhaltet ist findet sich im NPD Blog. Der Begriff Hardcore muss also nicht komplett aus unserem Sprachgebrauch gestrichen werden, es kann im Grunde nur Händler treffen, die diese Buchstabenfolge auf Kleidungsstücke gedruckt verkaufen.
Warum das Patentamt immer wieder meint, Begriffe des normalen Sprachgebrauchs schützen zu müssen wissen nur die Beamten selbst. Darf aber inzwischen nicht mehr verwundern, wenn man bedenkt, dass sich die Telekom beispielsweise die Farbe Magenta hat schützen lassen, ebenso wurde das Wort "Explorer" eingetragen. Diese Eintragung hielt nicht lange an, bleibt abzuwarten wie lange die Marke "Hardcore" Bestand hat. Diverse Gruppen haben bereits angekündigt gerichtlich dagegen angehen zu wollen.
Nun werden sich also wohl bald linke und rechte Gruppen vor rechtsstaatlichen Institutionen um eine Begrifflichkeit streiten, die sie eigentlich von den Normalbürgerlichen abgrenzen sollte. Letztlich darf nicht unerwähnt bleiben, dass gerade ein Joachim Hiller, besser bekannt als Boss des Ox-Fanzines an vorderster Front gegen die Eintragung kämpft. Eben jener, der sich vor gar nicht allzu langer Zeit viele Feinde in der Antifa machte, als er die Eintragung des Begriffs Hate-Core eines ebenfalls in rechten Kreisen gewähnten Textillabelbetreibers verteidigte und es schließlich auch schaffte, dessen Ruf zu rehabilitieren. Mit dem Argument, grundsätzlich den Schutz von Begriffen des normalen Sprachgebrauchs abzulehnen kann dieser nun allerdings nicht mehr punkten.




